Ratgeber Wohnen

Auch wenn moderne Wohneinheiten mit höchster Qualität ausgestattet werden, so gilt es doch einige Tipps und Tricks zu beachten, damit die Lebensqualität in den eigenen 4 Wänden hoch ist und die Wohnung ihren Wert behält.

Richtiges Lüften

Regelmäßiges und richtiges Lüften ist nicht nur für das allgemeine Wohlbefinden wichtig, es hilft auch zur Vorbeugung von Schimmelbildung. Selbst wenn draußen die Temperaturen sinken und der Winter ins Land zieht, muss auch in der kälteren Jahreszeit gelüftet werden. Wird falsch gelüftet, kann schnell Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung einziehen. Richtiges Lüften verhindert, dass sich Feuchtigkeit festsetzt und fördert gleichzeitig ein gutes Raumklima und die Gesundheit.

Stoßlüften statt Kippen

Auf Dauer gekippte Fenster führen dazu, dass Wände und Fenster sehr stark abkühlen. Die Folge ist Feuchtigkeit oder Schimmel in der Wohnung. Bei kurzem Stoßlüften hingegen wird das Fenster für kurze Zeit vollständig geöffnet und die Luft kann sich schneller austauschen. Umso kälter die Außentemperatur, desto kürzer kann gelüftet werden. Das Stoßlüften sollte optimalerweise vier bis fünfmal täglich durchgeführt werden.

Heizung während des Lüftens abdrehen

Systematisches und gezieltes Lüften im Winter ist ein Muss. Dadurch können Heizkosten erheblich verringert und der Energieverbrauch optimiert werden. Während des Lüftens sollte die Heizung immer abgedreht sein, um keine Energie zu verschwenden. Schließt man die Fenster nach einigen Minuten wieder, kann man die Heizung wieder aufdrehen.

Räume nicht auskühlen lassen

In der kälteren Jahreszeit sollte man darauf achten, dass die Räume nicht vollständig abkühlen. Um das zu verhindern, lassen Sie das Fenster nicht länger als 10 Minuten geöffnet. Bei niedrigen Außentemperaturen ist es außerdem hilfreich, auch tagsüber, wenn Sie nicht zuhause sind, auf geringer Stufe zu beheizen. Versucht man einen abgekühlten Raum beim nach Hause kommen aufzuheizen, verbraucht das mehr Energie, als die Heizung bereits untertags auf niedriger Temperatur laufen zu lassen.

Lüften vor dem Schlafengehen

Auch im Schlafzimmer ist ein optimales Raumklima das A und O. Da jede Person durch ihren Atem die Luftfeuchtigkeit im Schlafzimmer erhöht, lüften Sie am besten kurz vor dem Schlafengehen. Während der Nacht kann die Heizung auf niedriger Stufe laufen. Nach dem Aufwachen am Morgen sollte ein zweites Mal gelüftet werden, um die entstandene Raumfeuchtigkeit der Nacht wieder mit frischer Luft auszugleichen.

Spezialfälle Küche und Badezimmer

Durch Kochen oder Duschen entsteht vor allem in Küche und Bad viel Feuchtigkeit. Diese sollte, wenn möglich, sofort weggelüftet werden. Wichtig dabei ist auch, die Innentüren zu schließen, da die Feuchtigkeit in andere Räume entweichen kann.

Um Schimmel keine Chance zu geben, lohnt es sich, Küche und Bad auch morgens und abends gut durchzulüften.

Quelle: Internorm International GmbH, „Der Fenster / Türen Blog“

Die Freude ist groß, der Urlaub steht vor der Tür. Es gibt allerdings ein paar Dinge, die Sie vor dem Urlaub bedenken, organisieren und erledigen sollten.

Postkasten leeren

Ein überfüllter Briefkasten ist ein sicheres Zeichen für Einbrecher, dass sich die Bewohner im Urlaub befinden. Vereinbaren Sie deshalb mit einer Ihnen vertrauten Person, dass dieser täglich geleert wird. Findet sich niemand, dann können Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit ein „Urlaubspostfach“ bei der Post einrichten, wo die Zustellungen während dieser Zeit gesammelt und gelagert werden.

72-Stunden-Klausel-Hauptwasserhahn abdrehen

Verlassen Sie für mehr als 3 Tage Ihre Wohnung, dann sind Sie verpflichtet die Hauptwasserleitung abzudrehen. Wer das nicht befolgt, dem kann die Versicherung aufgrund der sogenannten Obliegenheitsverletzung die Schadenszahlung verweigern. Vielen nicht bekannt sorgt diese Regelung immer wieder für sehr kostspielige Folgen.

Fenster / Türen schließen und Schlüssel umdrehen

Gemeint sind damit wirklich alle Fenster und Türen! Auch die Fenster und Balkontüren in den Obergeschoßen sollten nicht gekippt bleiben. Wenn z.B. Einbrecher durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung eindringen und dadurch einen Schaden verursacht haben, könnte die Versicherung die Bezahlung des Schadens einschränken bzw. vollständig verweigern, da dies als Obliegenheitsverletzung gesehen wird.

Achtung: Eine Tür, die nur ins Schloss fällt, also nur zugezogen wird, gilt nicht als versperrt! Dafür muss der Schlüssel mindestens einmal umgedreht werden.